EnEV 2012 - zu erwartende Änderungen
Die europäische Richtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) sieht für den kommenden Energieausweis mit der EnEV 2012 folgende Änderungen vor: Die Umsetzung auf nationaler Ebene muss bis zum 9. Juli 2012 erfolgen. Für Verbraucher gilt das neue Recht der EnEV 2012 ab 7. Januar 2013. Käufern und Mietern muss eine Kopie des Energieausweises zunächst vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss muss er ausgehändigt werden. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Kennwert der Gesamtenergieeffizienz und des Primärenergieverbrauchs in kommerziellen Anzeigen genannt werden. Verbrauchs- und Bedarfsausweis: Beide Formen werden beibehalten. In den Ausweisen müssen zwei Maßnahmenpakete für Sanierung und Einzelbauteile und deren Kosteneffizienz bei Modernisierungsempfehlungen benannt werden. Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 500 m² Nutzfläche muss ein vorhandener Energieausweis ausgehängt werden.
Quelle: www.das-energieportal.de
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